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   BFH, 01.03.2006 - IX B 81/05   

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https://dejure.org/2006,15585
BFH, 01.03.2006 - IX B 81/05 (https://dejure.org/2006,15585)
BFH, Entscheidung vom 01.03.2006 - IX B 81/05 (https://dejure.org/2006,15585)
BFH, Entscheidung vom 01. März 2006 - IX B 81/05 (https://dejure.org/2006,15585)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; EigZulG § 5; ; EigZulG § 11 Abs. 2; ; EigZulG § 11 Abs. 2 Satz 1; ; EigZulG § 11 Abs. 5; ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 175 Abs. 2; ; EStG § 70 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 11 Abs. 2 S. 1
    Eigenheimzulage - Neufestsetzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 1260
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 30.11.2004 - VIII R 6/03

    Kindergeld: Überschreiten des Jahresgrenzbetrages

    Auszug aus BFH, 01.03.2006 - IX B 81/05
    Im Hinblick auf diese ausdrücklich zur streitigen Vorschrift ergangene Rechtsprechung kann es ersichtlich nicht auf die von den Klägern in Bezug genommene Rechtsprechung zur Änderung von Kindergeldbescheiden ankommen, weil sie allein die Anwendbarkeit der § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Abgabenordnung (AO 1977), § 175 Abs. 2 AO 1977 oder § 70 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als mögliche Korrekturnormen zur Berücksichtigung von Änderungen tatsächlicher Verhältnisse oder von Anfang an fehlerhaft beurteilter Tatbestandsvoraussetzungen betraf (vgl. dazu BFH-Urteil vom 30. November 2004 VIII R 6/03, BFH/NV 2005, 890).
  • BFH, 29.03.2005 - IX B 194/04

    Kinderzulage

    Auszug aus BFH, 01.03.2006 - IX B 81/05
    Denn es liegt im Rahmen des Gestaltungsermessens des Gesetzgebers, anders als bei der Einkunftsgrenze in § 5 EigZulG für die Kinderzulage eine jährliche Überprüfung vorzusehen (BFH-Beschlüsse vom 21. Juli 2004 III B 147/03, BFH/NV 2004, 1629; vom 29. März 2005 IX B 194/04, BFH/NV 2005, 1073).
  • BFH, 21.07.2004 - III B 147/03

    Kinderzulage - Neufestsetzung

    Auszug aus BFH, 01.03.2006 - IX B 81/05
    Denn es liegt im Rahmen des Gestaltungsermessens des Gesetzgebers, anders als bei der Einkunftsgrenze in § 5 EigZulG für die Kinderzulage eine jährliche Überprüfung vorzusehen (BFH-Beschlüsse vom 21. Juli 2004 III B 147/03, BFH/NV 2004, 1629; vom 29. März 2005 IX B 194/04, BFH/NV 2005, 1073).
  • BFH, 11.11.2009 - IX B 61/09

    Grundsätzliche Bedeutung von Rechtsfragen im Zusammenhang mit Eigenheimzulage -

    Der BFH-Beschluss vom 1. März 2006 IX B 81/05 (BFH/NV 2006, 1260) betrifft schon nicht die vorliegend streitbefangene Vorschrift des § 17 EigZulG; bei § 17 EigZulG handelt es sich aber um eine eigenständige, im System des Eigenheimzulagengesetzes singuläre Subventionsnorm (BFH-Urteil vom 4. April 2000 IX R 25/98, BFHE 192, 415, BStBl II 2000, 652).
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